"Im Grunde sind es die Verbindungen mit Menschen, die
dem Leben seinen Wert geben."
Der Täter-Opfer-Ausgleich gem. § 46 a StGB im Erwachsenenstrafverfahren
Der Täter-Opfer-Ausgleich (kurz: TOA) ist seit Ende 1996 ein Angebot an Geschädigte und Beschuldigte von Straftaten, die Tat und entstandene Konflikte mit der Unterstützung einer neutralen, allparteilichen Vermittlungsperson einer gütlichen Beilegung und einer außergerichtlichen, konstruktiven und befriedigenden Lösung zuzuführen. Im vertraulichen Rahmen können die Ursachen, Hintergründe und Folgen einer Straftat besprochen, emotional aufgearbeitet und finanziell wiedergutgemacht werden.
Das Angebot richtet sich an Erwachsene, ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenfrei.
Was kann im Täter-Opfer-Ausgleich erreicht werden?
Alle Beteiligten erhalten Gelegenheit, mit ihren eigenen Anliegen und Bedürfnissen wahrgenommen und gehört zu werden.
Geschädigte können ihre Interessen und Erwartungen an die Schädiger formulieren und erfahren dabei Hilfestellung. Sie können den Beschuldigten die Folgen der Tat, entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger, Empörung u.a. verdeutlichen. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann Geschädigten helfen, materielle und vor allem psychische Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zumindest zu verringern und verlorene Sicherheit zurückzugewinnen. Eine schnelle Wiedergutmachung – ohne Einschaltung eines zusätzlichen Zivilverfahrens – kann erreicht werden.
Beschuldigte können die Verantwortung für ihr Handeln direkt übernehmen, sich erklären und zudem deutlich machen, dass sie die Gefühle des Opfers ernst nehmen. Darüber hinaus können sie durch aktive Wiedergutmachung das Ausmaß einer gerichtlichen Sanktion verringern oder eine Verhandlung überflüssig machen.
Beide Parteien können gemeinsam:
- sich aussprechen
- den entstandenen Konflikt beilegen
- gegenseitige Vorurteile abbauen
- eine länger andauernde Auseinandersetzung befrieden
- eine Aussöhnung erreichen
- einen Rechtsstreit vermeiden
Wie verläuft ein Täter-Opfer-Ausgleich/eine Schadenswiedergutmachung?
Im Allgemeinen laden wir zunächst Schädiger und anschließend Geschädigte zu getrennten Einzelgesprächen ein, um Informationen über das Vermittlungsverfahren, dessen Inhalt und Möglichkeiten zu geben, sowie die Bereitschaft zur Teilnahme daran zu erfragen.
Sowohl über das „Ob“ als auch über das „Wie“ eines Täter-Opfer-Ausgleichs entscheiden in der Regel die Beteiligten. Persönliche Ausgleichsgespräche sind ebenso möglich wie die Konfliktregulierung ohne persönliche Begegnung, im Rahmen eines sog. mittelbaren Dialogs, über die vermittelnde Person.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich sind die Bedürfnisse der Beteiligten und die individuellen Wünsche an das Ausgleichverfahren maßgeblich. In vorbereitenden Einzelgesprächen werden Folgen einer Straftat erörtert und Erwartungen/Wünsche/ Forderungen an die andere Partei formuliert. Möglichkeiten der Hilfe und der Unterstützung auf dem Weg zur Beilegung werden erarbeitet. Im Falle des persönlichen Aufeinandertreffens der Parteien wird den Geschädigten die Möglichkeit gegeben, im begleiteten, strukturierten Gespräch, die Schädiger mit den Tatfolgen zu konfrontieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Darüber hinaus wird der Aspekt der materiellen Schadenswiedergutmachung behandelt.
Bei der reinen Schadenswiedergutmachung, ohne persönliche Begegnung der Beteiligten, werden der entstandene Schaden bei den Geschädigten ermittelt und die Schädiger hierüber informiert. Bei Einigung der Betroffenen über die Höhe des Schadens werden Möglichkeiten erörtert, wie dieser – z.B. in Raten – behoben bzw. ersetzt werden kann.
Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird von der Fachstelle begleitet und kontrolliert.
Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?
Ein Täter-Opfer-Ausgleich wie auch eine reine Schadenswiedergutmachung sind i.d.R. möglich, wenn:
- die beschuldigte Person die Straftat zumindest teilweise einräumt und bereit ist, Verantwortung für das Fehlverhalten zu übernehmen
- die geschädigte Person mit einer Teilnahme an dem Verfahren einverstanden ist
- die Staatsanwaltschaft / das Gericht zustimmt
Kontaktdaten
Ausgleich Rhein-Ruhr
Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung im Landgerichtsbezirk Duisburg
Duissernplatz 10
47051 Duisburg
Tel.: 0203 30 959 0
Fax: 0203 30 959 15
Projektleitung: Dr. Silke M. Fiedeler
Tel.: 0203 30 959 12
fiedeler@parisozial-duisburg.de